Begriffliche Grundlagen
In der Literatur und im täglichen Sprachgebrauch werden
die Begriffe "Warenzeichen", "Marke"
und "Markenartikel" häufig synonym verwendet.
Dennoch weisen die
Ausdrücke einige Unterschiede auf.
Der Begriff Warenzeichen ist ein vom Gesetzgeber geprägter
Fachausdruck, der im Zuge der Marken-rechtsreform Mitte
der 90er Jahre durch den Begriff
"Marke" ersetzt wurde. Beide Begriffe werden
heute synonym verwendet. Dem 1995 eingeführten Markengesetz
(MarkenG) zufolge versteht man
unter einer Marke die Kennzeichnung von Waren
und Dienstleistungen eines Unternehmens mit dem
Ziel, dass sich diese von den Waren bzw. Dienst-
leistungen anderer Unternehmen unterscheiden (Herkunftsfunktion):
"Als Marke können alle Zeichen, insbesondere
Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen,
Buch-
staben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen
einschließlich der Form einer Ware
oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich
Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden,
die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens
von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden."
Markengesetz § 3 Abs. 1
Ähnlich definiert auch die >
American Marketing Association (AMA) den Begriff "Brand":
"A name, term, sign, symbol, or design, or a combi-
nation of them intended to identify the goods or services
of one seller or a group of sellers and to differentiate
them from those of competition."
Als rechtlich geschützte Zeichen zur Unterscheidung
von Leistungen lassen sich Marken u.a. anhand der folgenden
drei Kriterien abgrenzen:
> Verkehrsgeltung (Image,
Bekanntheitsgrad)
> Gleichbleibende Qualität (subjektiv wahrgenommen)
> Ubiquität (Überallerhältlichkeit, Distributionsgrad)
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Ursprünglich hervorgegangen ist der Begriff Marke aus
dem mittelhochdeutschen Wort "marc", das für
"Grenze, Grenzland oder -linie" steht und dem
französischen Kaufmannsbegriff "marque",
was so viel bedeutet
wie "auf einer Ware angebrachtes Zeichen".
Der Bedeutungsinhalt des Terminus "Markenartikel"
wiederum geht auf die merkmalsorientierte Definition
in den Wirtschaftswissenschaften zurück.
So definiert Mellerowicz Markenartikel als "für
den privaten Bedarf geschaffene Fertigwaren, die in einem
größeren Absatzraum unter einem besonderen, die
Herkunft kennzeichnenden Merkmal (Marke) in einheitlicher
Aufmachung, gleicher Menge sowie in gleichbleibender
oder verbesserte Güte sind und sich ... durch für
sie betriebene Werbung die Anerkennung der beteiligten Wirtschaftskreise
(Verbraucher, Händler und Her-
steller) erworben haben (Verkehrsgeltung)"
(Mellerowicz 1963).
Die verschiedenen >>
Ansätze der Markendefinition
sind, abhängig von der jeweiligen Situation, allesamt
zweckmäßig. Vielfach wird jedoch in der Literatur
dem
nachfrager-/wirkungsbezogenen Ansatz der Vorzug gegeben,
da dieser es ermöglicht, veränderte Wahrnehmungen
von Kunden im Zeitablauf zu erfassen, was im Zuge der zunehmenden
Umweltdynamik, wie
im folgenden gezeigt wird, immer bedeutsamer wird.
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der Markendefinition
Downloads: Markenaufbau
(Konzeption)
Entstehung von Marken (Historie)
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